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   VG Schleswig, 09.09.2021 - 2 B 39/21   

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https://dejure.org/2021,37641
VG Schleswig, 09.09.2021 - 2 B 39/21 (https://dejure.org/2021,37641)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.09.2021 - 2 B 39/21 (https://dejure.org/2021,37641)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. September 2021 - 2 B 39/21 (https://dejure.org/2021,37641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 80 Abs 5 VwGO, § 59 Abs 1 BauO SH
    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.09.2021 - 2 B 39/21
    Eine Nichterweislichkeit der Einwendung geht zu Lasten des Betroffenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, Rn. 14, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.09.2021 - 2 B 39/21
    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschl. vom 16.01.2018 - 1 MB 22/17 - Beschl. vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 -).
  • VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.09.2021 - 2 B 39/21
    Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom Beschluss vom 04.12.2020 - 2 B 51/20 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - 1 MB 10/18

    Anordnung der Nutzungsuntersagung und Störerauswahl

    Auszug aus VG Schleswig, 09.09.2021 - 2 B 39/21
    Denn bei der baurechtswidrigen Nutzung einer Anlage darf der unmittelbare Nutzer als Verhaltensstörer unproblematisch in Anspruch genommen werden, wenn dessen gegenwärtige Nutzung unterbunden werden soll und mit dem Vorgehen gegen ihn der baurechtswidrigen Nutzung dauerhaft begegnet werden kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 19.11.2018 - 1 MB 10/18 -, Rn. 9, juris, m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 16.12.2021 - 2 A 100/20

    Baugenehmigung; Schädliche Bodenveränderung; Verdacht

    Das Gericht hat die Gerichtsakten zu den Verfahren 2 B 36/21, 2 B 39/21, 2 A 248/21 und 2 A 284/21 sowie die zugehörigen Beiakten beigezogen.
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